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Erklärung zur Barrierefreiheit

Beispielinhalt

Der obere Teil dieser Seite ist eine Vorlage nach § 12a BGG mit frei erfundenen Angaben. Der untere Teil beschreibt zutreffend, was das Theme für die Barrierefreiheit mitbringt.

Geltungsbereich

Die Stadt Musterstadt ist bemüht, diese Dokumentation im Einklang mit § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die unter https://docs.musterstadt.example veröffentlichte Dokumentation.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der BITV 2.0 weitgehend vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den ebenfalls genannten Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Inhalt Grund geplante Abhilfe
Einzelne eingebettete PDF-Dokumente ältere Dateien ohne Tags Neuerstellung bis Ende 2026
Sehr breite Datentabellen erfordern horizontales Scrollen Aufteilung in mehrere Tabellen
Diagramme in Beiträgen Dritter ohne Textalternative übernommen Rückfrage bei den Urhebern

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 3. September 2026 erstellt. Grundlage war eine Selbstbewertung mit dem BITV-Test-Verfahren sowie automatisierte Prüfungen mit axe-core.

Feedback und Kontakt

Sie haben Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen bemerkt oder benötigen Inhalte in einer barrierefreien Form?

Stadt Musterstadt, Beauftragte für Barrierefreiheit
Rathausplatz 1, 12345 Musterstadt
E-Mail: barrierefreiheit@musterstadt.example
Telefon: 01234 5678-42

Durchsetzungsverfahren

Wird auf Ihre Mitteilung nicht innerhalb von vier Wochen zufriedenstellend reagiert, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:

Schlichtungsstelle BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
info@schlichtungsstelle-bgg.de


Was das Theme dafür mitbringt

Der folgende Abschnitt gehört zur Theme-Dokumentation und ist kein Teil der Erklärung.

  • Sprunglink als erstes fokussierbares Element, sichtbar sobald er den Fokus hat
  • Landmarken: je einmal banner, navigation, main, complementary und contentinfo; beide Navigationen tragen ein eigenes aria-label
  • Fokus: der Fokusring des KERN-Kits (4 px, 2 px Abstand) bleibt überall sichtbar; nichts wird per outline: none entfernt
  • Zustände nie nur über Farbe: die aktuelle Seite trägt zusätzlich aria-current="page", einen Balken und einen kräftigeren Schriftschnitt
  • Scrollbare Codeblöcke erhalten tabindex="0" samt Bezeichnung, damit sie mit der Tastatur erreichbar sind (WCAG 2.1.1)
  • Ankerlinks an Überschriften bleiben fokussierbar, sie sind nur optisch zurückgenommen
  • Lesebreite auf content_width begrenzt (Vorgabe 50rem, WCAG 1.4.8)
  • Kontrastmodus (forced-colors) und reduzierte Bewegung (prefers-reduced-motion) werden berücksichtigt
  • Ohne JavaScript bleibt alles bedienbar: Navigation, Aufklappbereiche und Suche funktionieren, letztere über die Seite search.html
  • Kein CDN: Schriften, Stylesheets und Skripte kommen vom eigenen Server

Bekannte Grenzen

Schriftanzeige

Der KERN-Kit liefert keine font-display-Angabe. Das Theme lädt die beiden genutzten Schriftschnitte deshalb vorab, damit Text nicht sekundenlang unsichtbar bleibt.

Hinweise ohne JavaScript

Ist JavaScript abgeschaltet, fehlt Hinweisen das Symbol. Titel, Rahmen und Farbe tragen die Bedeutung weiterhin.

Prüfung im eigenen Projekt

mkdocs build --strict -f mkdocs.yml
npx @axe-core/cli http://127.0.0.1:8000/

Zusätzlich empfohlen: ein Tastaturdurchgang, die Anzeige bei 320 px Breite und 400 % Vergrößerung, der Kontrastmodus in Edge sowie ein Durchgang mit einem Screenreader.

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