Erklärung zur Barrierefreiheit¶
Beispielinhalt
Der obere Teil dieser Seite ist eine Vorlage nach § 12a BGG mit frei erfundenen Angaben. Der untere Teil beschreibt zutreffend, was das Theme für die Barrierefreiheit mitbringt.
Geltungsbereich¶
Die Stadt Musterstadt ist bemüht, diese Dokumentation im Einklang mit § 12a des
Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
(BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die
unter https://docs.musterstadt.example veröffentlichte Dokumentation.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen¶
Diese Website ist mit der BITV 2.0 weitgehend vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den ebenfalls genannten Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte¶
| Inhalt | Grund | geplante Abhilfe |
|---|---|---|
| Einzelne eingebettete PDF-Dokumente | ältere Dateien ohne Tags | Neuerstellung bis Ende 2026 |
| Sehr breite Datentabellen | erfordern horizontales Scrollen | Aufteilung in mehrere Tabellen |
| Diagramme in Beiträgen Dritter | ohne Textalternative übernommen | Rückfrage bei den Urhebern |
Erstellung dieser Erklärung¶
Diese Erklärung wurde am 3. September 2026 erstellt. Grundlage war eine Selbstbewertung mit dem BITV-Test-Verfahren sowie automatisierte Prüfungen mit axe-core.
Feedback und Kontakt¶
Sie haben Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen bemerkt oder benötigen Inhalte in einer barrierefreien Form?
Stadt Musterstadt, Beauftragte für Barrierefreiheit
Rathausplatz 1, 12345 Musterstadt
E-Mail: barrierefreiheit@musterstadt.example
Telefon: 01234 5678-42
Durchsetzungsverfahren¶
Wird auf Ihre Mitteilung nicht innerhalb von vier Wochen zufriedenstellend reagiert, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die
Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
info@schlichtungsstelle-bgg.de
Was das Theme dafür mitbringt¶
Der folgende Abschnitt gehört zur Theme-Dokumentation und ist kein Teil der Erklärung.
- Sprunglink als erstes fokussierbares Element, sichtbar sobald er den Fokus hat
- Landmarken: je einmal
banner,navigation,main,complementaryundcontentinfo; beide Navigationen tragen ein eigenesaria-label - Fokus: der Fokusring des KERN-Kits (4 px, 2 px Abstand) bleibt überall
sichtbar; nichts wird per
outline: noneentfernt - Zustände nie nur über Farbe: die aktuelle Seite trägt zusätzlich
aria-current="page", einen Balken und einen kräftigeren Schriftschnitt - Scrollbare Codeblöcke erhalten
tabindex="0"samt Bezeichnung, damit sie mit der Tastatur erreichbar sind (WCAG 2.1.1) - Ankerlinks an Überschriften bleiben fokussierbar, sie sind nur optisch zurückgenommen
- Lesebreite auf
content_widthbegrenzt (Vorgabe 50rem, WCAG 1.4.8) - Kontrastmodus (
forced-colors) und reduzierte Bewegung (prefers-reduced-motion) werden berücksichtigt - Ohne JavaScript bleibt alles bedienbar: Navigation, Aufklappbereiche und
Suche funktionieren, letztere über die Seite
search.html - Kein CDN: Schriften, Stylesheets und Skripte kommen vom eigenen Server
Bekannte Grenzen¶
Schriftanzeige
Der KERN-Kit liefert keine font-display-Angabe. Das Theme lädt die beiden
genutzten Schriftschnitte deshalb vorab, damit Text nicht sekundenlang
unsichtbar bleibt.
Hinweise ohne JavaScript
Ist JavaScript abgeschaltet, fehlt Hinweisen das Symbol. Titel, Rahmen und Farbe tragen die Bedeutung weiterhin.
Prüfung im eigenen Projekt¶
mkdocs build --strict -f mkdocs.yml
npx @axe-core/cli http://127.0.0.1:8000/
Zusätzlich empfohlen: ein Tastaturdurchgang, die Anzeige bei 320 px Breite und 400 % Vergrößerung, der Kontrastmodus in Edge sowie ein Durchgang mit einem Screenreader.